
Gegenstände, die an den Kontrollpunkten und in sterilen/sicheren Bereichen eines Flughafens sowie in der Kabine verboten sind.
Hinweis: Einige der verbotenen Gegenstände können unter bestimmten Umständen/Vorschriften im aufgegebenen Gepäck erlaubt sein.
Passagieren ist es untersagt, die folgenden Gegenstände in einem Sicherheitsbereich oder in der Flugzeugkabine mitzuführen: • Munition
• Sprengkapseln
• Sprengzünder und Zündschnüre
• Explosive Stoffe und Gegenstände
• Nachbildungen oder Imitationen von explosiven Stoffen oder Gegenständen
• Granaten
• Gase und Gasbehälter
(z. B. Butan, Propan, Acetylen, Sauerstoff) • Feuerwerk, Leuchtfackeln und andere pyrotechnische Gegenstände
(einschließlich Partybomben und Platzpatronen) • Streichhölzer (mit Ausnahme von Sicherheitsstreichhölzern)
• Rauch erzeugende Kanister oder Patronen
• Entflammbare Treibstoffe wie z. B. Benzin, Diesel, Feuerzeugbenzin, Alkohol, Ethanol
• Farb-/Lackspraydosen
• Terpentin und Farbverdünner
• Alkoholische Getränke mit über 70-prozentigem Alkoholgehalt.