Reise-Krankenversicherung

Kostenlose Krankenversicherung, wenn Sie nach Abu Dhabi fliegen

Sorgenfrei reisen

Ihr Etihad-Flug nach Abu Dhabi beinhaltet jetzt eine kostenlose Krankenversicherung. Mit einem umfassenden Versicherungsschutz von bis zu fünfzehn (15) Tagen haben Sie eine Sache weniger zu bedenken, während Sie entdecken, was unsere außergewöhnliche Stadt zu bieten hat.

Schutz ab dem Moment der Landung

Bereitgestellt von Daman Insurance sind Sie bei Ihrer Ankunft in Abu Dhabi automatisch für medizinische Notfallkosten und Krankenhausaufenthalte bis zu fünfzehn (15)- Tage versichert.

Automatischer Schutz

Ihr Etihad-Ticket ist Ihre Police; keine Formulare oder Anträge erforderlich

15 Tage Schutz

Profitieren Sie in den ersten 15 Tagen Ihres Aufenthalts von einer Krankenversicherung

Urlaub oder Stopover

Gilt für alle internationalen Besucher, einschließlich derjenigen, die einen Stopover Abu Dhabi buchen

Über 3.000 Einrichtungen

Nutzen Sie ein umfassendes Netzwerk an Krankenhäusern und Kliniken in den VAE

Abu Dhabi erleben

Jetzt, da Sie bereit sind, zu reisen, ist es an der Zeit, die Sehenswürdigkeiten zu besuchen. Von der Schönheit des Louvre, Abu Dhabi, zum pulsierenden Treibens auf Yas Island – entdecken Sie das Beste der Hauptstadt der VAE.

Dieses Dokument enthält eine Übersicht über die wichtigsten Bestimmungen der „Ziyarah – Etihad-Krankenversicherung für Notfälle bei Einreisen“, die in Zusammenarbeit mit Daman für berechtigte Touristen bereitgestellt wird, die mit Etihad Airways nach Abu Dhabi reisen. Dazu gehören die Teilnahmebedingungen, der Versicherungsschutz, Ausschlüsse, die Schadenabwicklung sowie die Versicherungsbedingungen. 

 

RICHTLINIE UND VERFAHREN

 

1. Berechtigung und Richtlinienstruktur

 

1.1 Zielgruppe: Dieser Versicherungsschutz gilt ausschließlich für Touristen, die ihre Reise am oder nach dem 1. Juli 2026 buchen und zwischen dem 1. Juli 2026 und dem 31. Dezember 2026 mit Etihad Airways nach Abu Dhabi reisen. Der Schutz gilt nicht für:

 

  • Staatsangehörige der VAE
  • Staatsangehörige von Ländern des Golfrates (GCC)

 

1.2 Ticketvoraussetzung: Gäste müssen im Besitz eines gültigen Rückflugtickets sein, dessen geplante Aufenthaltsdauer den Kriterien in Abschnitt 1.3 entspricht.  

 

1.3 Höchstaufenthaltsdauer:

 

  • Mindestaufenthalt: Der Reisende muss mindestens vierundzwanzig (24) Stunden in den VAE verweilen. 
  • Maximaler Versicherungsschutz: Die maximale Versicherungsdauer im Rahmen dieses Plans beträgt fünfzehn (15) aufeinanderfolgende Tage ab dem Datum der Einreise in die VAE. 

 

1.4 Validierung: Etihad Airways behält sich das Recht vor, zum Zeitpunkt der Buchung und vor Abschluss der Versicherungsregistrierung die Daten, die Aufenthaltsdauer und die Berechtigung zu überprüfen. 

 

1.5 Struktur der Rahmenpolice: Die Versicherung wird im Rahmen einer Rahmenpolice von Etihad Airways ausgestellt. Berechtigte Gäste werden im Rahmen dieser Rahmenpolice für die spezifische Dauer ihrer Reise als individuelle Mitglieder angemeldet, wie von Etihad mit Daman mitgeteilt. 

 

2. Einführung und grundlegender Versicherungsschutz

 

2.1 Diese Krankenversicherung für Notfälle im Ausland (der „Versicherungsvertrag“) wird von der National Insurance Company – Daman PJSC („Daman“), Teil von Pure Health, in Zusammenarbeit mit Etihad Airways („Etihad“), bereitgestellt. 

 

2.2 Sie bietet eine Notfallkrankenversicherung für berechtigte Besucher, die über Etihad Airways in Abu Dhabi ankommen. 

 

2.3 Der Versicherungsschutz ist streng auf medizinische Notfälle beschränkt und umfasst:

 

  • Stationäre Notfallbehandlung: Behandlung, die eine Einweisung in eine medizinische Einrichtung aufgrund akuter, plötzlich auftretender und lebensbedrohlicher Erkrankungen erfordert. 
  • Rettungsdienste: Transport auf dem Landweg zur nächstgelegenen zugelassenen medizinischen Einrichtung. 
  • Krankenevakuierung: Transport zur nächstgelegenen geeigneten medizinischen Einrichtung, wenn die derzeitige Einrichtung nicht über die notwendige Kapazität oder Ausrüstung verfügt, um den Notfall zu behandeln. 
  • Medizinische Rückholung: Medizinische Rückführung in das Herkunftsland des versicherten Mitglieds (ein Land, dessen Reisepass das versicherte Mitglied besitzt), nur wenn die erforderliche Krankenbehandlung innerhalb der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) nicht verfügbar ist. 
  • Rückholung von sterblichen Überresten: Im unglücklichen Fall des Todes eines versicherten Mitglieds sind die notwendigen Kosten für den Transport der sterblichen Überreste des versicherten Mitglieds in das Herkunftsland zu entrichten. 

 

3. Anforderungen für Ansprüche, allgemeine Ausschlüsse und Einschränkungen

 

BEDINGUNG FÜR KRITISCHE ANSPRÜCHE: Um Leistungen im Rahmen dieser Krankenversicherung zu beantragen, abzuwickeln oder in Anspruch zu nehmen, muss der Versicherte seine aktuellen Kontaktdaten (E-Mail-Adresse und Handynummer) angeben und bestätigen. Daman behält sich das Recht vor, jeden Versicherungsanspruch abzulehnen, wenn die Kontaktdaten zum Zeitpunkt der Antragstellung fehlen, ungültig sind oder nicht erreichbar sind. 

 

3.1 Alle Behandlungen, Evakuierungen und Rücktransporte müssen über das von Daman autorisierte Netzwerk für medizinische Notfallhilfe koordiniert und von diesem vorab genehmigt werden. Nicht genehmigte Selbstüberweisungen können zur Ablehnung der Kostenübernahme führen.  

 

3.2 Dieser Versicherungsschutz gilt ausschließlich für medizinische Notfälle, die während des Aufenthalts eintreten. Folgendes wird nicht abgedeckt:

 

  • Vorstehende Erkrankungen oder chronische Leiden, sofern deren Behandlung nicht ausdrücklich für eine unmittelbare, lebensrettende Stabilisierung erforderlich sind. 
  • Routinemäßige, nicht notfallbezogene körperliche Untersuchungen, elektive Behandlungen oder kosmetische Eingriffe. 
  • Kosten im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt, sofern diese nicht auf einen unvorhergesehenen, akuten Notfall zurückzuführen sind. 

 

4. Leistungen, Deckungsgrenzen, und Ausschlüsse

 

4.1 Policenlimits und Netzwerk

 

  • Gesamtlimit: Die maximale Gesamtversicherungsgrenze pro Person für die gesamte Dauer des Versicherungszeitraums beträgt 1.000.000 AED. 
  • Gebietsgrenzen: Der Versicherungsschutz ist streng auf Notfallbehandlungen beschränkt, die in den Vereinigten Arabischen Emiraten erfolgen. 
  • Netzwerk: Behandlungen müssen im Rahmen des „Visitors Plan Network“ (Besucherschutznetz) von Daman in Anspruch genommen werden, um eine direkte Abrechnung zu gewährleisten.

 

4.2 Erstattungsfähige Leistungen bei stationärer Behandlung und Tagesbehandlung (100%ige Kostenübernahme innerhalb des Netzwerks)

 

Vorbehaltlich der Gesamtdeckungssumme deckt der Versicherungsvertrag folgende Leistungen ab, die im Rahmen einer Notfallbehandlung erbracht werden, die wiederum zu einem Krankenhausaufenthalt führt oder während eines solchen auftritt:

 

  • Unterkünfte: Nur Standard-Mehrbettzimmer. 
  • Betreuung: Krankenhausunterbringung, Operationssaal und übliche Krankenhausleistungen. 
  • Honorare: Honorare für Fachärzte, Chirurgen und Anästhesisten. 
  • Krankenwagen: Transport auf dem Landweg nur für einen Notfall, der direkt zu einer Krankenhauseinweisung führt. 
  • Arzneimittel: Ausschließlich während des Krankenhausaufenthalts verabreicht. 
  • Therapie: Physiotherapie und andere rehabilitative Therapien werden ausschließlich im Rahmen einer stationären Behandlung durchgeführt. 
  • Zahnmedizin: Zahnärztliche Behandlung nach einem Unfall, sofern dieser während der Versicherungsdauer in den VAE stattgefunden hat. 
  • Krankenevakuierung- und rückholung: Medizinische Evakuierung in die nächstgelegene geeignete Einrichtung sowie medizinische Rückführung, falls die erforderliche Behandlung nirgendwo in den VAE verfügbar ist. 
  • Sterbliche Überreste: Rückholung sterblicher Überreste bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 AED. 

 

4.3 Explizite Policenausschlüsse

Dieser Versicherungsschutz greift ausschließlich für die stationäre Notfallbehandlung.  

 

5. Ticketänderungen, Stornierungen und Rückerstattungen

 

5.1. Die Richtlinien bezüglich der Stornierung, Änderung und Rückerstattung von Flugtickets unterliegen den für das jeweilige Ticket geltenden Tarifbestimmungen. 

 

5.2 Änderungen und Verschiebung von Reisedaten:

 

  • Gültigkeitszeitraum: Reiseplanänderungen und damit verbundene Anpassungen des Versicherungsdatums sind nur dann zulässig, wenn das neue Abflugdatum zwischen dem 1. Juli 2026 und dem 31. Dezember 2026 liegt.
  • Ändert oder verschiebt ein Gast die Reisedaten über Etihad Airways innerhalb dieses festgelegten Reisezeitraums, werden die Gültigkeitsdaten des Versicherungsschutzes an den neuen Reiseplan angepasst, sofern die geänderte Aufenthaltsdauer weiterhin die Mindestdauer von vierundzwanzig (24) Stunden und die Höchstdauer von fünfzehn (15) Tagen einhält. 
  • Etwaige Preisunterschiede, die sich aus einer Erhöhung oder Verringerung der Anzahl der Reisetage ergeben, werden zum Zeitpunkt der Ticketänderung angepasst und dem Gast in Rechnung gestellt bzw. gutgeschrieben. 

 

5.3 Anpassungen der Police: Sobald diese Police in Kraft getreten ist, sind keine Änderungen während der Reise, keine Verlängerungen über die maximale Dauer von fünfzehn (15) Tagen hinaus sowie keine Teilrückerstattungen bei vorzeitiger Abreise aus den VAE mehr zulässig. 

 

6. Daman – Kontaktdaten:

 

Gäste, die Unterstützung bei versicherungsbezogenen Angelegenheiten benötigen, können sich über die dafür vorgesehenen Supportkanäle an Daman wenden. Daman wird Gästeanfragen und Rückmeldungen prüfen und Unterstützung gemäß den geltenden Richtlinien, Serviceabläufen und Supportstandards leisten. Der Link ist unten angegeben: https://www.damaninsurance.ae/contact-us/

Häufig gestellte Fragen

Ja, wenn Sie bei Etihad einen Stopover gebucht haben, sind Sie für die Dauer Ihres Aufenthalts versichert. 

Die Versicherung deckt anspruchsberechtigte Kosten für medizinische Notfallbehandlungen und Krankenhausaufenthalte ab. Die vollständige Richtlinie finden Sie hier.

Dieses Angebot gilt für Reisen nach Abu Dhabi zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember 2026. Ihre kostenlose Versicherung gilt ab dem Zeitpunkt Ihrer Ankunft für bis zu fünfzehn (15) Tage.