Wenn Ihnen die Beförderung unfreiwillig verweigert oder Ihr Flug annulliert wird oder sich um mehr als vier Stunden verspätet (oder mehr als drei Stunden bei Flugstrecken von weniger als 3.500 km), haben Sie Anspruch auf:
1. Speisen und Getränkegutscheine in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit.
2. Die Möglichkeit, zwei kurze Telefonate zu führen oder zwei Faxe oder E-Mails zu versenden.
3. Unterbringung in einem Hotel, wenn ein Aufenthalt von einer oder mehreren Nächten oder ein Aufenthalt zusätzlich zu dem von Ihnen beabsichtigten Aufenthalt erforderlich wird.
4. Transport zwischen dem Flughafen und Ihrer Unterkunft (Hotel oder andere Unterkunft).
Sollte Ihr Flug gemäß den Angaben unter „Verspätungen von mehr als […] oder Stornierung ohne Vorankündigung“ verspätet sein, bevor Sie am Flughafen eintreffen, bietet Ihnen Etihad Airways die oben genannten Leistungen 1 und 2 an.
Sollte aufgrund einer Verspätung oder einer Umleitung nach einer Stornierung vernünftigerweise davon auszugehen sein, dass Ihre neue Abflugzeit mindestens auf den Tag nach dem ursprünglichen Abflugtag fällt, bieten wir Ihnen zusätzlich die oben genannten Leistungen 3 und 4 an.
Gäste mit eingeschränkter Mobilität, ihre Begleitpersonen und unbegleitete Minderjährige haben so schnell wie möglich Anspruch auf besondere Aufmerksamkeit und Unterstützung.
Beschwerden
Bitte reichen Sie alle Beschwerden zuerst direkt bei Etihad Airways ein.
Wenn Ihre Reise in Spanien begonnen hat, müssen Sie ein Antragsformular ausfüllen und über etihad.com/feedback hochladen.
Wenn Sie innerhalb eines Monats keine Antwort erhalten oder wenn die Antwort als unbefriedigend angesehen wird, kann die Beschwerde bei der für die Durchsetzung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zuständigen nationalen Durchsetzungsstelle eingereicht werden.
Wenn Ihre Reise in Spanien begann, können Beschwerden eingereicht werden bei:
Agencia Estatal De Seguridad Aérea (AESA) seguridadaerea.gob.es/en/ambitos/derechos-de-los-pasajeros/inicia-tu-reclamacion-con-aesa
Paseo de la Castellana 112
28046 Madrid
Spanien
(+34) 91 396 82 10
siru.aesa@fomento.es
sau.aesa@seguridadaerea.es
Wenn Sie eine Beschwerde bei AESA einreichen, fügen Sie bitte Folgendes bei:
- den ursprüngliche Anspruch gegenüber der Fluggesellschaft. Sie haben ab dem Datum des Fluges, bei dem sich der Vorfall ereignet hat, einen Zeitraum von fünf Jahren.
- Die Antwort der Fluggesellschaft.
- Ihren Boarding-Pass, Ihr Ticket oder Ihr Beförderungsvertrag.
- Identifikationsdokument (DNI/NIE/Reisepass) der Gäste, die den Anspruch einreichen, und gegebenenfalls des Vertreters.
- Vertretungsvollmacht. Wenn Sie als Vertreter handeln, ist es verpflichtend, für jeden Gast eine Vertretungsvollmacht vorzulegen. Wenn Kinder in dem Anspruch enthalten sind, muss die Abstammung nachgewiesen werden.
- Tickets, Rechnungen oder Dokumente, die die Ausgabe und den Zweck der Ausgabe, die Sie geltend machen, belegen.
Hier finden Sie Kontaktdaten der verschiedenen nationalen Aufsichtsstellen, die von den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eingerichtet wurden.
Durch Klicken auf diesen Link stimmen Sie Folgendem zu:
- Einsichtnahme der hierfür errichteten Datenvermittlungsplattformen oder -systeme;
- Weiterleitung der Beschwerde an AESA oder an die zuständige Stelle für den Fall, dass die Zuständigkeit für die Beschwerde bei einem anderen Mitgliedstaat liegt.