Wie können wir helfen?
Wissenswertes über Ihre Reise
- Medizinische Betreuung
- Besondere Unterstützung
- Fliegen während der Schwangerschaft
Wenn Sie in einem unserer Großraumflugzeuge reisen, können Sie Ihren manuellen Rollstuhl, Ihre Mobilitätshilfe oder andere Hilfsgeräte möglicherweise an Bord verstauen.
Die Aufbewahrung von Gegenständen bis zu einer Größe von 33 x 91 x 106 cm erfolgt nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Elektrische Rollstühle müssen mit Trockenzellenbatterien betrieben werden. Wenn Ihr Rollstuhl nicht in den Innenraum des Flugzeugs passt, können Sie ihn als Aufgabegepäck mitnehmen. Hier erfahren Sie, in welchem Flugzeugtyp wir Ihren Rollstuhl je nach Größe mitnehmen können.
Sie benötigen eine ärztliche Genehmigung zum Fliegen, wenn Sie:
- unter einer ansteckenden Krankheit leiden.
- vor Kurzem einen schwerwiegenden medizinischen Vorfall erlitten haben.
- unter einem instabilen körperlichen oder psychologischen Zustand leiden.
- eine Trage benötigen.
- an einer Krankheit leiden, die durch das Fliegen negativ beeinträchtigt werden kann.
- an einer Krankheit leiden, die eine mögliche Gefahr für die Sicherheit der anderen Gäste darstellen oder sich auf die Pünktlichkeit des Fluges auswirken könnte.
- besondere Unterstützung benötigen oder nicht in der Lage sind, für sich selbst zu sorgen.
- während des Flugs Sauerstoff, einen tragbaren Sauerstoffkonzentrator (POC) oder ein Beatmungsgerät benötigen.
- während des Fluges batteriebetriebene* medizinische Geräte (außer CPAP) oder einen medizinischen Eingriff benötigen.
* An Bord sind nur mit Trockenzellen betriebene Geräte erlaubt. Bitte stellen Sie sicher, dass sie ausreichend aufgeladen sind, um für die eineinhalbfache Dauer Ihres Fluges auszureichen.
Wenn Sie irgendwelche Zweifel haben, konsultieren Sie immer Ihren Arzt, bevor Sie fliegen.
Wenn Sie für Ihren Flug ein ärztliches Attest benötigen, müssen Sie mindestens 72 Stunden vor Abflug ein MEDIF (Medical Information Form) und einen aktuellen ärztlichen Befund einreichen.
Wenn Sie einen Rollstuhl benötigen, fordern Sie diesen bitte mindestens 48 Stunden vor Ihrem Flug auf etihad.com/manage an. Auf diese Weise können wir sicherstellen, dass alles für eine reibungslose Reise vorhanden ist.
Sie können einen der folgenden Rollstühle anfordern:
einen Rampenrollstuhl (WCHR), wenn Sie keine langen Strecken zurücklegen können
einen Stufenrollstuhl (WCHS), wenn Sie weder lange Strecken zurücklegen noch Stufen bewältigen können
einen Kabinenrollstuhl (WCHC), wenn Sie vollständig immobil sind und Unterstützung zu und von Ihrem Sitz an Bord benötigen Wenn Sie an einer Erkrankung leiden und einen Rollstuhl benötigen, müssen Sie über eine ärztliche Genehmigung <link to media form> verfügen, um fliegen zu dürfen.
Sie können Ihren eigenen Rollstuhl kostenlos über die Freigepäckgrenze hinaus mitbringen. Die Höhe des Rollstuhls sollte 120 cm nicht überschreiten. Einige batteriebetriebene Rollstühle und Mobilitätshilfen bedürfen der vorherigen Genehmigung.
Wenn Sie eine körperliche oder kognitive Behinderung haben, besuchen Sie vor der Buchung Ihres Sitzplatzes bitte etihad.com/manage, um medizinische Hilfe anzufordern. Wählen Sie anschließend Ihren Sitzplatz kostenlos online oder rufen Sie uns dafür an.
Alternativ können Sie Ihren Sitzplatz jederzeit vor dem Flug auf etihad.com/manage wählen. Die Sitzplatzwahl ist kostenlos, wenn Sie einen Comfort- oder Deluxe-Tarif buchen. Wenn Sie Ihren Sitzplatz nicht vor dem Online-Check-in auswählen, weisen wir Ihnen automatisch kostenlos einen geeigneten Sitzplatz zu.
Wenn Sie eine Behinderung haben oder in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind, dürfen Sie nicht auf einem Sitzplatz in der Notausgangsreihe oder in einer Reihe hinter oder vor einem Notausgang sitzen.
Bitte beachten Sie auch, dass die Anzahl der im Falle einer Evakuierung auf Hilfe angewiesenen Passagiere die Anzahl der Passagiere, die bei einer Evakuierung helfen können, nicht überschreiten darf. Personen, die bei einer Evakuierung helfen können, sind definiert als 18 Jahre oder älter, ohne körperliche oder geistige Behinderung oder eingeschränkte Mobilität und ohne Kleinkinder oder Haustiere.
Wenn Sie an einer Krankheit leiden und fliegen, werden wir alles tun, damit Ihre Reise so reibungslos und komfortabel wie möglich abläuft. Wenn Sie an einer bereits bestehenden Krankheit leiden, empfehlen wir Ihnen, Ihren Arzt vor Ihrem Flug aufzusuchen.
Stellen Sie immer sicher, dass Sie über eine gültige Reisekrankenversicherung verfügen.
Krankenpflege an Bord
Fliegen Sie beruhigt dank unseres Krankenpflegeservices an Bord. Unsere ausgebildeten Pflegefachkräfte stehen Ihnen während der gesamten Reise zur Verfügung. Sie stellen sicher, dass alle medizinischen Formulare und Dokumente vorhanden sind, helfen beim Einsteigen und bieten während des Fluges medizinische Hilfe.
Um zu buchen, rufen Sie +971 600 555 666 an oder füllen Sie ein MEDIF aus.
Medikamente
Führen Sie Medikamente immer mit einem Rezept oder einem Schreiben Ihres Arztes in Ihrem Handgepäck mit. Die Vorschriften unterscheiden sich je nach Zielland. Daher sollten Sie sich immer darüber informieren, welche Medikamente Sie auf Ihrer Reise mitnehmen dürfen und welche nicht. Medikamente können an Bord nicht gekühlt werden. Gäste, die sich Injektionen an Bord verabreichen müssen, werden dazu aufgefordert, Nadeln und Spritzen verantwortungsbewusst zu entsorgen, indem sie einen Flugbegleiter informieren.
Allergien und Anaphylaxie
Wir können weder eine Kabinenatmosphäre noch Nahrungsmittel garantieren, die frei von spezifischen Allergenen sind. Wenn Sie besondere Ernährungsbedürfnisse haben, fordern Sie bitte vor dem Flug eine Mahlzeit an.
Wenn Sie aufgrund von Allergenen einem Anaphylaxierisiko ausgesetzt sind, müssen Sie:
- einen Autoinjektor (z. B. EpiPen) oder eine Spritze in Ihrem Handgepäck haben und sicherstellen, dass Sie oder eine Begleitperson bereit und in der Lage sind, diese Mittel zu verabreichen. sicherstellen, dass Sie genügend Medikamente für die Dauer Ihres Fluges haben.
- der Fluggesellschaft ein ärztliches Attest oder ein ärztliches Schreiben vorlegen, aus dem hervorgeht, dass Sie einen Autoinjektor benötigen. Das Attest oder Schreiben darf nicht früher als drei Monate vor Reisedatum ausgestellt worden sein.
- Ihren Arzt um eine vorbeugende Behandlung bitten und ein MEDIF ausfüllen, um die Freigabe zum Fliegen zu erhalten.
Arthritis
Wenn Sie an Arthritis leiden, benötigen Sie keine ärztliche Genehmigung zum Fliegen. Wenn Ihre Mobilität jedoch stark beeinträchtigt ist, sind ein medizinischer Bericht und ein MEDIF erforderlich.
Prothesen
Für Gäste, die sich selbstständig im Flugzeug bewegen können, ist keine ärztliche Genehmigung notwendig.
Asthma
Wenn Sie an Asthma leiden, benötigen Sie keine ärztliche Genehmigung zum Fliegen. Wenn Sie jedoch Sauerstoff benötigen, sind ein medizinischer Bericht und ein MEDIF erforderlich.
Stellen Sie immer sicher, dass Sie Ihre Medikamente im Handgepäck haben.
Blind oder sehbehindert
Wenn Sie blind sind oder eine Sehbehinderung haben, teilen Sie uns dies bitte mindestens 48 Stunden vor Ihrem Flug mit, damit wir Vorkehrungen treffen können, um Sie während Ihrer Reise zu unterstützen. Wenn Sie am Flughafen ankommen, informieren Sie bitte unser Personal, damit wir Ihnen helfen können, zum Gate zu gelangen und ins Flugzeug zu steigen. An Bord lesen unsere Flugbegleiter Ihnen die Menüauswahl vor und legen mit Ihnen die Beilagen und ihre Platzierung auf dem Tablett fest. Auch hilft man Ihnen bei Bedarf gerne beim Öffnen von Verpackungen.
Sie brauchen kein ärztliches Attest, um zu fliegen, es sei denn:
- Sie sind vorübergehend blind.
- Sie reisen als Teil einer Gruppe von sehbehinderten Gästen.
Gehörlos, hörgeschädigt oder stumm
Wenn Sie gehörlos, hörgeschädigt oder stumm sind, teilen Sie uns dies bitte mindestens 48 Stunden vor Ihrem Flug mit, damit wir Vorkehrungen treffen können, um Sie während Ihrer Reise zu unterstützen. An Bord des Flugzeugs werden die Flugbegleiter Sie auf dem Laufenden halten, wenn wir Ankündigungen machen. Sie brauchen keine ärztliche Genehmigung, um zu fliegen.
Diabetes
Falls Sie Diabetes haben, benötigen Sie kein ärztliches Attest zum Fliegen. Wenn Sie jedoch eine besondere Mahlzeit oder Behandlung während des Fluges benötigen, teilen Sie uns dies bitte mindestens 24 Stunden vor Ihrem Flug mit.
Führen Sie Medikamente, einschließlich Insulin, immer mit einem Rezept oder einem Schreiben Ihres Arztes in Ihrem Handgepäck mit. Die Vorschriften unterscheiden sich je nach Zielland. Daher sollten Sie sich immer darüber informieren, welche Medikamente Sie auf Ihrer Reise mitnehmen dürfen und welche nicht. Bitte entsorgen Sie Nadeln und Spritzen stets verantwortungsbewusst, indem Sie einen unserer Flugbegleiter informieren.
Sie benötigen möglicherweise ein ärztliches Attest, wenn Ihr Zustand instabil ist oder Sie vor kurzem in ein Krankenhaus eingeliefert wurden.
Knochenbrüche
Wenn Sie einen Knochenbruch und einen Gips haben (der Gips muss mindestens 48 Stunden alt sein), benötigen Sie ein ärztliches Attest, um fliegen zu dürfen.
Bei frischen Verletzungen (48 Stunden oder weniger) muss der Gipsverband aufgetrennt werden, da bei langen Flügen Schwellungen unter dem Gips auftreten können.
In unserer Economy steht keine zusätzliche Beinfreiheit zum Hochlegen des Beines zur Verfügung. Wenn Sie Ihren Fuß hochlegen müssen, buchen Sie bitte eine unserer Premium-Reiseklassen.
Lungen- oder Herzerkrankung
Wenn Sie unter einer kardiopulmonaren Erkrankung leiden, die zu Atemnot führt, wenn Sie eine ebene Strecke von mehr als 100 m zurückgelegen, oder die im Krankenhaus bzw. zu Hause (oder auf einem vorherigen Flug) die Verwendung von Sauerstoff notwendig machte, benötigen Sie an Bord möglicherweise zusätzlichen Sauerstoff.
Der Sauerstoff an Bord ist nur zur Verwendung in Notfällen vorgesehen.
Wenn Sie kontinuierlichen Sauerstoff oder die Verwendung einer Trage anfordern, müssen Sie einen aktuellen und detaillierten medizinischen Bericht, einschließlich der Sauerstoffsättigung bei Raumluft, über den zusätzlichen Sauerstoff und die Sauerstoffdurchflussrate zusammen mit Ihrem MEDIF-Attest vorlegen.
Körperliche Einschränkungen und Rückhaltesysteme
Für Gäste mit eingeschränkter Mobilität steht eine Reihe von Rollstühlen zur Verfügung. Bitte fordern Sie einfach im Voraus Unterstützung an, um Verzögerungen am Flughafen zu vermeiden. Elektrorollstühle müssen mit Trockenbatterien betrieben werden, um die Sicherheitsanforderungen unserer Kabine zu erfüllen.
Hilfsmittel wie Gehstöcke, Krücken und faltbare Gehhilfen sind in der Kabine erlaubt, müssen jedoch vor dem Start und der Landung sicher verstaut werden. An Bord aller unserer Flüge stehen Kabinenrollstühle zur Verfügung, die nicht gehfähigen Gästen den Weg zu und von den Flugzeugtoiletten erleichtern. Die meisten unserer Flugzeuge sind mit barrierefreien Toiletten ausgestattet.
Die Vorschriften für die Zivilluftfahrt verlangen, dass alle Passagiere in der Lage sein müssen, die Rückenlehne ihres Sitzes bei Bedarf in eine senkrechte Position zu stellen. Die folgenden Rückhaltesysteme für den Oberkörper sind zugelassen:
- CARES Gurtsystem für Kinder ab 1 Jahr und mit einem Gewicht von bis zu 20 kg (nur Economy)
- SPECIAL CARES Gurtsystem für erwachsene Gäste mit besonderen Bedürfnissen und für Kinder ab 20 kg Körpergewicht
- CRELLING Gurtsystem (Modell 27)
- Nur Economy: Typ 27I (2–5 Jahre) und Typ 27A (5–8 Jahre)
- Alle Reiseklassen: Typ 27B (ab 9 Jahren)
- CRELLING Schultergurt (HSB1)
- Nur Economy: Typ HSB1 (ab 2 Jahren)
Dekompressionskrankheit
Die Dekompressionskrankheit kann auftreten, wenn man sich unmittelbar nach einem Tauchgang zu Orten begibt, die in größerer Höhe über dem Meeresspiegel liegen. Nach einem Tauchgang sollten Sie Ihre Reise um 24 Stunden und nach dem Dekompressionstauchen um 48 Stunden verschieben.
Wenn Sie unter der Dekompressionskrankheit leiden, benötigen Sie eine ärztliche Genehmigung über das MEDIF-Attest. Lesen Sie sich unsere Richtlinien für die Flugtauglichkeit durch, um mehr darüber zu erfahren, wann Sie nach einer Dekompressionskrankheit reisen dürfen.
In einigen Fällen müssen Sie möglicherweise mit einem Sicherheitsassistenten oder Pflegepersonal reisen. Eine Begleitung muss mindestens 18 Jahre alt und körperlich und geistig in der Lage sein, sich um den Gast zu kümmern.
Sicherheitsassistent
Ein Sicherheitsassistent ist den Gästen im Falle einer Notevakuierung beim Verlassen des Flugzeugs behilflich und stellt die Kommunikation mit den Flugbegleitern in Bezug auf die Sicherheitseinweisung her. Ein Sicherheitsassistent kümmert sich nicht um die persönlichen Bedürfnisse eines Gastes.
In folgenden Situationen ist ein Sicherheitsassistent erforderlich:
- Liegendtransport: Der Sicherheitsassistent muss in der Lage sein, sich um die medizinischen Bedürfnisse des Gastes kümmern zu können.
- Geistige Behinderung oder Beeinträchtigung: Der Gast ist nicht in der Lage, Sicherheitsanweisungen zu verstehen oder auf diese zu reagieren.
- Schwere Mobilitätsbeeinträchtigung: Der Gast benötigt Hilfe bei der Evakuierung.
- Schwere Hör- und Sehstörungen
Pflegepersonal
Pflegepersonal sollte mit den Gegebenheiten und Anforderungen des Gastes bestens vertraut und in der Lage sein, sich während des gesamten Fluges um dessen Bedürfnisse zu kümmern. Dies beinhaltet die Verabreichung von Medikamenten, Essen und Trinken sowie Hilfe bei der Benutzung der Toiletten.
Gästen, die nicht auf sich allein gestellt sein können, wird dringend empfohlen, mit Pflegepersonal zu reisen.
Zugelassene Geräte
Alle medizinischen Geräte, die an Bord verwendet werden sollen, müssen vom Hersteller als solche gekennzeichnet werden, um zu bestätigen, dass sie den geltenden Anforderungen der US-Luftfahrtbehörde/des US-Verkehrsministeriums für tragbare medizinische Elektrogeräte entsprechen.
Alternativ können Sie ein Konformitätsschreiben oder Zertifikat des Herstellers vorlegen, aus dem die FAA-Zulassung hervorgeht. Alle medizinischen Geräte müssen batteriebetrieben sein (Trockenbatterie), wobei die Leistung mindestens für die 1,5-fache Flugdauer ausreichen sollte.
Sämtliche Passagiere, die beatmet werden müssen, müssen im Voraus ein MEDIF einreichen, um eine ärztliche Genehmigung zu erhalten. Die Formulare werden im Einzelfall durch das Etihad Airways Medical Center nochmals überprüft. Wenn die Genehmigung vorliegt, ist jeder beatmete Gast von einer flugmedizinischen Fachkraft zu begleiten.
Anforderungen an Batterien
Medizinische Geräte mit Lithiumbatterien und einer Leistung zwischen 100 und 160 Wh oder mit einem Lithium-Metall-Gehalt zwischen 2 und 8 g bedürfen der vorherigen Genehmigung. Falls zugelassen, dürfen Sie maximal zwei Ersatzbatterien mit sich führen. Bitte wenden Sie sich mindestens 48 Stunden vor Ihrem Flug an unser Global Contact Centre.
Für alle anderen batteriebetriebenen medizinischen Geräte müssen Sie genügend Batterien für die 1,5-fache Flugdauer mitnehmen. Dazu gehören Lithiumbatterien mit einer Leistung von bis zu 100 Wh oder einem Lithium-Metall-Gehalt von bis zu 2 g.
Ersatzbatterien dürfen nur im Handgepäck befördert werden. Sie müssen einzeln so verpackt sein, dass sie nicht beschädigt werden können und alle Anschlüsse isoliert sind.
Wenn Sie ein batteriebetriebenes medizinisches Gerät an Bord mitnehmen, es aber während des Fluges nicht verwenden möchten, oder wenn Sie das Gerät im Aufgabegepäck befördern, muss es vollständig ausgeschaltet (nicht im Schlaf- oder Ruhemodus) und vor Beschädigung oder unbeabsichtigter Aktivierung geschützt sein.
Tragbarer Sauerstoffkonzentrator
Wenn Sie beabsichtigen, Ihr eigenes Gerät an Bord zu verwenden, müssen Sie mindestens 72 Stunden vor Ihrem Flug ein MEDIF für die medizinische Genehmigung einreichen. Sie müssen vor dem Boarding, nach der Landung und während des Transits Ihren tragbaren Sauerstoffkonzentrator (POC) verwenden.
Wir stellen Sauerstoff (mit einer einfachen Gesichtsmaske oder Nasenkanüle mit 1 l, 2 l, 3 l oder 4 l/Min.) für die Verwendung an Bord unseres Flugzeugs bereit. Auf bestimmten Langstreckenstrecken sind möglicherweise keine 4 l/Min. verfügbar. Wir verwenden „Zero Two“-Sauerstoffflaschen, die mit anderer medizinischer Ausrüstung kompatibel sind. Hier finden Sie weitere Details und Spezifikationen.
Außerdem müssen Sie beim Check-in mindestens eine Stunde vor Ihrem Flug ein von einem zugelassenen Arzt unterschriebenes ärztliches Attest vorlegen.
Das ärztliche Attest muss Folgendes enthalten:
die Bestätigung, dass der Nutzer die körperlichen und kognitiven Fähigkeiten besitzt, die auditiven und visuellen Signale des Gerätes zu sehen, zu hören und zu verstehen und ohne Hilfe die daraufhin erforderliche Maßnahme ergreifen kann.
die Angabe, ob der Sauerstoff für die gesamte Reise oder nur einen Teil der Reise notwendig ist.
die Angabe des maximalen Sauerstoffflusses (entsprechend dem Kabinendruck eines Flugzeuges unter normalen Betriebsbedingungen).
GCAA-autorisierte/FAA-zugelassene Marken
Die folgenden Geräte sind derzeit für den Einsatz an Bord unserer Flugzeuge zugelassen:
- AirSep Focus
- AirSep FreeStyle
- AirSep FreeStyle 5
- AirSep LifeStyle
- DeVilbiss Healthcare iGo
- Inogen One
- Inogen One G2
- Inogen One G3
- Inova Labs LifeChoice
- International Biophysics LifeChoice
- Inova Labs LifeChoice Activox
- Invacare XPO2
- Invacare XPO100
- Invacare Solo2
- Oxlife Independence Oxygen Concentrator
- Oxus Inc. RS-00400
- Delphi RS-00400
- Precision Medical EasyPulse
- Respironics EverGo
- Respironics Simply Go
- SeQual Eclipse
- SeQual SAROS
- SeQual Qxywell (Modell 4000)
- Sequal eQuinox (Modell 4000)
- VBOX Trooper
Wenn Ihr Gerät von der United States Federal Aviation Authority (FAA) neu zugelassen wurde und oben nicht aufgeführt ist, senden Sie uns bitte mindestens fünf Tage vor Ihrem Flug ein MEDIF mit den entsprechenden Belegen, um eine ärztliche Genehmigung zu erhalten.
Wenn Sie einen batteriebetriebenen tragbaren Sauerstoffkonzentrator als Handgepäck mit an Bord nehmen, ihn aber während des Fluges nicht verwenden möchten, muss die Batterie entfernt werden. Er muss separat verpackt werden, sofern der Konzentrator nicht mindestens zwei Schutzvorrichtungen enthält, um eine versehentliche Inbetriebnahme während des Transports zu verhindern.
Mitnahme und Verwendung von tragbaren Sauerstoffkonzentratoren
Tragbare Sauerstoffkonzentratoren dürfen unter folgenden Bedingungen an Bord mitgeführt und verwendet werden:
- Das Gerät darf die elektronischen Geräte sowie die Navigations- und Kommunikationsausrüstung an Bord nicht beeinträchtigen.
- Rauchen und offenes Feuer sind in einem Umkreis von drei Metern um eine Sitzreihe, in der eine Person sitzt, die einen tragbaren Sauerstoffkonzentrator benutzt, nicht gestattet.
- Während des Rollens, Startens und Landens muss das Gerät entweder unter dem Vordersitz oder an einem anderen zugelassenen Stauplatz untergebracht werden, damit kein Gang, kein Zugang und keine Sitzreihe blockiert werden.
- Das Gerät darf vom Nutzer nur an Sitzplätzen verwendet werden, bei denen der Zugang zu Notausgängen, regulären Ausgängen oder den Gängen der Passagierkabine nicht beeinträchtigt wird.
- Ein Passagier mit einem tragbaren Sauerstoffkonzentrator darf nicht auf einem Sitzplatz in einer Notausgangsreihe sitzen.
- Wenn der verantwortliche Pilot das Anschnallzeichen ausschaltet, können Gäste, die ihren tragbaren Sauerstoffkonzentrator verwenden, ihn weiter verwenden, während sie sich in der Kabine bewegen.
Wenn Sie einen tragbaren Sauerstoffkonzentrator nutzen, müssen Sie die folgenden Vorgaben einhalten, um das Gerät an Bord des Flugzeugs benutzen zu dürfen:
- Der Nutzer muss in der Lage sein, die Alarmtöne des Geräts zu hören und die Alarmleuchten zu sehen.
- Er muss über die kognitive Fähigkeit verfügen, die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen, oder mit jemandem reisen, der in der Lage ist, diese Maßnahmen auszuführen.
- Der Nutzer muss sich vergewissern, dass der tragbare Sauerstoffkonzentrator frei von Öl, Fett oder sonstigen Petroleumprodukten, nicht beschädigt ist und keine Anzeichen von übermäßigem Gebrauch aufweist.
- Der Nutzer muss die Reservierungsabteilung von Etihad Airways über seine Absicht informieren, an Bord einen tragbaren Sauerstoffkonzentrator einzusetzen. Ebenso muss das Bordpersonal das ärztliche Attest einsehen können.
- Wenn Sie einen tragbaren Sauerstoffkonzentrator verwenden, dürfen Sie nur Lotionen und Salben verwenden, die in Zusammenhang mit dem Gebrauch von Sauerstoff zugelassen sind.
- Nutzer, deren ärztliches Attest die Dauer der Anwendung des Sauerstoffs angibt, müssen vom Flugzeugbetreiber oder auf sonstige Art und Weise die Flugdauer in Erfahrung bringen.
- Der Nutzer muss ausreichend Batterien mitführen, um das Gerät während der durch das ärztliche Attest vorgegebenen Zeit, ebenso wie während vorsichtig berechneter Verspätungen, betreiben zu können.
- Der Nutzer muss sicherstellen, dass alle Batterien für den tragbaren Sauerstoffkonzentrator, die im Handgepäck an Bord genommen werden, vor Kurzschlüssen geschützt und auf eine Art und Weise verpackt sind, die sie vor äußeren Schäden schützt.
- Vor Kurzschlüssen geschützte Batterien sind u. a.:
- Batterien mit vertieften Polen
- Batterien, die so verpackt sind, dass die Pole keinen Kontakt mit metallischen Gegenständen (auch nicht mit Polen anderer Batterien) haben.
Geräte mit kontinuierlich positivem Atemwegsdruck (CPAP/BIPAP)
Mitführen und Verwenden von CPAP-/BIPAP-Geräten
Eine vorherige medizinische Freigabe ist nicht erforderlich, um ein CPAP-/BIPAP-Gerät an Bord zu bringen oder zu verwenden, vorausgesetzt, die folgenden Bedingungen sind erfüllt:
- Das Gerät muss mit einem Typenschild versehen sein, aus dem hervorgeht, dass das Gerät die Anforderungen der FAA an tragbare elektronische medizinische Geräte erfüllt. Ein Konformitätsschreiben der FAA erfüllt den gleichen Zweck.
- Das maximale Gewicht und die maximalen Abmessungen (56 x 36 x 23 cm) des Geräts dürfen nicht größer sein als die zulässigen Grenzen für Handgepäck, damit es den Gang oder den Zugang zur Sitzreihe nicht blockiert.
- Das Gerät darf nur an einem Sitzplatz verwendet werden, der einen Not- oder regulären Ausgang oder den Gang der Passagiermaschine nicht einschränkt.
- Der Nutzer darf nicht in einer Notausgangsreihe sitzen.
- Batteriebetriebene oder elektrisch betriebene Geräte sind zulässig.
- Elektrisch betriebene Geräte können an die Stromversorgung im Sitz angeschlossen werden, die jedoch nur in ausgewählten Flugzeugen verfügbar ist.
- Eine Stromversorgung im Sitz ist nicht in allen Flugzeugen des Typs A320, A321 und A350, ausgewählten Flugzeugen des Typs B787 und im Schlafzimmer von The Residence des Typs A380 verfügbar.
Bei Flugzeugtypen mit einer Stromversorgung im Sitz ist Folgendes zu beachten:
- Während sich das Flugzeug am Boden befindet, ist kein Strom verfügbar.
- Aufgrund unvorhergesehener Umstände kann für die gesamte Dauer des Fluges kein Strom verfügbar sein.
- Die elektrische Leistung kann je nach Flugzeug variieren. Die durchschnittliche Leistung beträgt 100–120 Volt/55–65 Hz.
- Gäste müssen sicherstellen, dass sie über die erforderlichen Netzteile verfügen, um die Sitzstromversorgung nutzen zu können.
- Wenn Sie batteriebetriebene Geräte verwenden, müssen die folgenden Batterieanforderungen erfüllt sein:
Unser Check-in-Personal wird sicherstellen, dass das Gerät diesen Bedingungen entspricht.
Respiratoren und Beatmungsgeräte
Für Reisen mit einem Respirator oder Beatmungsgerät ist eine vorherige medizinische Freigabe durch das MEDIF-System erforderlich.
Wenn Sie das Gerät an Bord verwenden möchten, müssen Sie uns dies mindestens 72 Stunden vor Ihrem Flug mitteilen.
Wenn Sie ein Beatmungsgerät benötigen, werden Sie normalerweise von einem Arzt oder einer erfahrenen Pflegefachkraft begleitet. Ob die Begleitung durch eine Pflegefachkraft oder einen Arzt angemessen ist, wird durch das Etihad Airways Medical Center anhand der vorliegenden ärztlichen Gutachten überprüft.
Außerdem müssen Sie beim Check-in mindestens eine Stunde vor Ihrem Flug ein von einem zugelassenen Arzt unterschriebenes ärztliches Attest vorlegen.
Das ärztliche Attest muss Folgendes enthalten:
- die Bestätigung, dass der Nutzer die körperlichen und kognitiven Fähigkeiten besitzt, die auditiven und visuellen Signale des Gerätes zu sehen, zu hören und zu verstehen und ohne Hilfe die daraufhin erforderliche Maßnahme ergreifen kann.
- ob der Sauerstoffverbrauch für die gesamte Reise oder für einen Teil der Reise medizinisch erforderlich ist oder nicht
- die Angabe des maximalen Sauerstoffflusses (entsprechend dem Kabinendruck eines Flugzeuges unter normalen Betriebsbedingungen)
Mitnahme und Verwendung von Respiratoren und Beatmungsgeräten
Respiratoren und Beatmungsgeräte dürfen unter folgenden Bedingungen an Bord mitgeführt und verwendet werden:
- Die vorherige medizinische Freigabe durch das MEDIF-System wurde eingeholt.
- Der betreffende Ventilator, Respirator oder das CPAP-Gerät muss das Etikett des Herstellers tragen. Dies gilt als Nachweis, dass das Gerät die FAA-Bestimmungen für tragbare elektronische medizinische Geräte erfüllt.
- Das Maximalgewicht und die Maximalmaße (Länge, Breite, Höhe) eines für einen Passagier bestimmten Gerätes dürfen die Größe nicht überschreiten, die unter den Vordersitz oder in das Handgepäckfach, vor seitlichen und vertikalen Bewegungen geschützt, passt.
- Das Gerät darf nur an Sitzplätzen verwendet werden, bei denen der Zugang zu Notausgängen, regulären Ausgängen oder den Gängen der Passagierkabine nicht beeinträchtigt wird.
- Der Nutzer darf nicht in einer Notausgangsreihe sitzen.
- Der Nutzer führt eine für den Betrieb des Geräts ausreichende Anzahl von Batterien mit, einschließlich Ersatzbatterien, die gemäß den geltenden Sicherheitsbestimmungen verpackt sind.
Tragbare Dialysegeräte
Tragbare Dialysegeräte sind als Handgepäck oder Aufgabegepäck zulässig, sofern sie allen Sicherheitsbestimmungen entsprechen. Das Gerät darf die maximalen Kabinenmaße nicht überschreiten, um als Handgepäck befördert zu werden. Wenn das Gerät nicht den Vorschriften für das Mitführen in der Kabine entspricht, muss es ohne Aufpreis als Aufgabegepäck befördert werden.
Das Gerät darf zu keiner Zeit während des Fluges benutzt werden. Es muss ordnungsgemäß ausgeschaltet (nicht im Schlaf- oder Ruhemodus) und vor Beschädigung geschützt sein.
Barrierefreie Toiletten
Unsere Flugzeuge A380, B787, B777, A350 sind mit barrierefreien Toiletten ausgestattet.
Kabinenrollstühle sind auch auf allen Flügen verfügbar (außer im A320Neo), um nicht gehfähigen Gästen zu helfen, zu und von den Flugzeugtoiletten zurück zu gelangen. Unsere Flugbegleiter können Gästen bei der Benutzung der Toilette nicht helfen.
Reisen mit dem eigenen Rollstuhl
Sie können Ihren eigenen Rollstuhl kostenlos über die Freigepäckgrenze hinaus mitbringen. Die Höhe des Rollstuhls sollte 120 cm nicht überschreiten. Einige batteriebetriebene Rollstühle und Mobilitätshilfen bedürfen der vorherigen Genehmigung. Weitere Informationen finden Sie unten oder kontaktieren Sie uns.
Elektrische Rollstühle und Bestimmungen für Batterien
Medizinische Geräte mit Lithiumbatterien und einer Leistung zwischen 100 und 160 Wh oder mit einem Lithium-Metall-Gehalt zwischen 2 und 8 g bedürfen der vorherigen Genehmigung. Rufen Sie uns mindestens 48 Stunden vor Ihrem Flug an.
Falls zugelassen, dürfen Sie maximal zwei Ersatzbatterien mit sich führen.
Für alle anderen batteriebetriebenen medizinischen Geräte müssen Sie genügend Batterien für die 1,5-fache Flugdauer mitnehmen. Dazu gehören Lithiumbatterien mit einer Leistung von bis zu 100 Wh oder einem Lithium-Metall-Gehalt von bis zu 2 g.
Ersatzbatterien dürfen nur im Handgepäck befördert werden. Sie müssen einzeln so verpackt sein, sodass sie nicht beschädigt werden können und alle Anschlüsse isoliert sind.
Wenn Sie ein batteriebetriebenes medizinisches Gerät an Bord mitnehmen, es aber während des Fluges nicht verwenden möchten, oder wenn Sie das Gerät im Aufgabegepäck befördern, muss es vollständig ausgeschaltet (nicht im Schlaf- oder Ruhemodus) und vor Beschädigung oder unbeabsichtigter Aktivierung geschützt sein.
Lithium-Ionen-Batterien
- Batterien müssen UN-geprüft und -zertifiziert sein.
- Batterien müssen entweder fest mit den Stromkreisen verbunden sein oder gemäß den Anweisungen des Herstellers entfernt werden.
- Wenn die Batterie entfernt wird, muss sie in einen Schutzbeutel gelegt und in Ihrem Handgepäck transportiert werden. Die entfernte Batterie darf 300 Wattstunden nicht überschreiten.
- Sie dürfen eine Ersatzbatterie mit einer maximalen Kapazität von 300 Wattstunden, bzw. zwei Ersatzbatterien mit einer maximalen Kapazität von jeweils 160 Wattstunden, in Ihrem Handgepäck mitführen.
Nicht auslaufsichere Batterien
Wenn Ihr Rollstuhl oder Ihre Mobilitätshilfe mit einer nicht auslaufsicheren Batterie betrieben wird, kann die Batterie sicher am Rollstuhl befestigt bleiben, solange alle Stromkreise getrennt sind. Wir müssen auch in der Lage sein, die Mobilitätshilfe in aufrechter Position zu verladen, zu verstauen, zu sichern und zu entladen. Dies kann vom Flugzeugtyp abhängen.
Alle Etihad Airways Flugzeuge, die bei Reisen aus und in die USA eingesetzt werden, verfügen über speziellen Stauraum für einen zusammenlegbaren Rollstuhl in der Kabine. Dieser Raum wird nach Verfügbarkeit vergeben.
Alle anderen Batterien
Batterien dürfen am Rollstuhl befestigt bleiben, wenn alle Stromkreise isoliert sind.
Wenn der Rollstuhl mit einem abnehmbaren Akku ausgestattet ist, können Sie den Akku entfernen, in einer stabilen, festen Verpackung verstauen und nur als Aufgabegepäck transportieren.
Sie dürfen eine nasse, auslaufsichere Ersatzbatterie oder zwei Nickel-Metallhydrid-Ersatzbatterien oder Trockenbatterien mit sich führen, die sicher in einer stabilen, festen Verpackung verstaut sind und nur als Aufgabegepäck befördert werden.
Andere Mobilitätshilfen
Mobilitätshilfen, wie Krücken, Gehstöcke und faltbare Gehhilfen, und Hilfsmittel können in der Kabine verwendet werden. Sie können Mobilitätshilfen und medizinische Geräte zusätzlich zu Ihrem Aufgabegepäck oder Handgepäck kostenlos mitnehmen. Die Geräte dürfen nicht länger als 81 cm sein und müssen vor dem Start und der Landung sicher verstaut werden. Mobilitätshilfen mit einer Größe von mehr als 33 x 91 x 106 cm können zusätzlich zu Ihrem Freigepäck kostenlos aufgegeben werden.
Hilfsmittel müssen allen Sicherheitsbestimmungen entsprechen.
Verstauen von Rollstühlen und Mobilitätshilfen
Wenn Sie in einem unserer Großraumflugzeuge reisen, können Sie Ihren manuellen Rollstuhl, Ihre Mobilitätshilfe oder andere Hilfsgeräte möglicherweise an Bord verstauen.
Die Aufbewahrung von Gegenständen bis zu einer Größe von 33 x 91 x 106 cm erfolgt nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Elektrische Rollstühle müssen mit Trockenzellenbatterien betrieben werden. Wenn Ihr Rollstuhl nicht in den Innenraum des Flugzeugs passt, können Sie ihn als Aufgabegepäck mitnehmen. Hier erfahren Sie, in welchem Flugzeugtyp wir Ihren Rollstuhl je nach Größe mitnehmen können.
Andere Mobilitätshilfen wie Gehstöcke, Krücken und faltbare Gehhilfen können in den Gepäckfächern aufbewahrt werden.
Aufgrund von Gewicht oder Größe kann es Umstände geben, unter denen das Hilfsmittel an Bord nicht akzeptiert wird.
Ihr Rollstuhl oder Ihre Mobilitätshilfe als Aufgabegepäck
Sie können Ihren eigenen Rollstuhl kostenlos zusätzlich zu Ihrem Freigepäck aufgeben. Beim Check-in kennzeichnen wir Ihren Rollstuhl entsprechend, sodass Sie ihn nach der Landung auf Wunsch an der Flugzeugtür oder bei der Gepäckausgabe erhalten.
Am Flughafen können Sie Ihren Rollstuhl bis zum Boarding-Gate benutzen. Wir helfen Ihnen dann mit einem Flughafen- oder Kabinenrollstuhl bis zu Ihrem Sitzplatz.
Wenn Sie an einer Erkrankung leiden oder eine bestimmte Diät einhalten müssen, können Sie unter etihad.com/manage ein Sondermenü anfordern. Auf Flügen mit einer Dauer von weniger als zwei Stunden und 50 Minuten sind die Optionen für Sondermenüs begrenzt.
Bitte beachten Sie, dass wir unser Bestes tun, um auf Ernährungsbedürfnisse einzugehen, aber keine nussfreie Umgebung an Bord garantieren können.
Der einfachste Weg, um besondere Unterstützung anzufordern, ist etihad.com/manage. Geben Sie Ihre Flugdetails ein und wählen Sie dann die Unterstützung aus, die Sie benötigen. Alternativ können Sie uns anrufen, um Ihre Anfrage zu besprechen. Stellen Sie sicher, dass Sie mindestens 48 Stunden vor Ihrem Flug Unterstützung anfordern.
Wir sind stolz darauf, Gästen mit eingeschränkter Mobilität eine Reihe von Services anbieten zu können, darunter Rollstuhlhilfe am Flughafen, Hilfe beim Ein- und Aussteigen und Unterstützung an Bord. Sie können auch mit Ihrer eigenen persönlichen Mobilitätshilfe reisen, vorbehaltlich einiger Anforderungen.
Wir empfehlen Ihnen, mindestens drei Stunden vor Ihrem Flug einzutreffen, wenn Sie besondere Unterstützung benötigen. So haben Sie genügend Zeit für Check-in, Sicherheitskontrolle und jegliche zusätzliche Unterstützung, die Sie vor dem Einsteigen benötigen.
Ja, wir bieten Gästen mit Hör- oder Sehbehinderungen Unterstützung an, z. B. Hilfe bei der Orientierung am Flughafen und beim Ein- und Aussteigen. Individuelle Einweisungen können auch an Bord erfolgen.
Wenn Sie eine anerkannte Behinderung haben, können Sie mit einem ausgebildeten Assistenzhund reisen, der über eine Lizenz einer von ADI oder IGDF akkreditierten Organisation verfügt. Sie benötigen diesen Begleitschein für alle Flüge, außer für Flüge aus den USA. Wenn Sie einen psychiatrischen Assistenzhund mit sich führen, können Sie mit diesem nur auf Direktflügen aus den USA reisen.
Während der ersten 28 Wochen Ihrer Schwangerschaft benötigen Sie kein ärztliches Attest für einen Flug. Wir empfehlen jedoch, sich vor der Reise von Ihrem Arzt beraten zu lassen.
Nach Beginn der 29. Schwangerschaftswoche benötigen Sie ein ärztliches Attest, das Sie beim Check-in am Flughafen vorlegen müssen.
Wenn Ihre Schwangerschaft durch eine Erkrankung erschwert wird, die ein zusätzliches Risiko darstellt, füllen Sie bitte unbedingt ein MEDIF aus.
Sie können bis zur 37. Schwangerschaftswoche fliegen, bei einer Mehrlingsschwangerschaft bis zur 33.
Es wird empfohlen, mindestens sieben Tage nach der Geburt nicht zu fliegen. Es ist jedoch wichtig, dass Sie immer Ihren Arzt konsultieren, bevor Sie eine Reise antreten.
Bei einer Frühgeburt oder Komplikationen während der Geburt müssen Sie ein MEDIF und ein medizinisches Attest einreichen.
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